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Vom Gurbet zur Heimat – Abschlussveranstaltung 60 Jahre Anwerbeabkommen
15. November 2021 | 16:00 - 20:00
Das Anwerbeabkommen mit der Türkei, das am 30. Oktober 1961 unterzeichnet wurde, begünstigte die Entsendung von Arbeitskräften aus der Türkei nach Deutschland und gilt seither als wichtiger Bestandteil für die deutsch-türkischstämmigen BürgerInnen und Nachfolgegenerationen in Deutschland.
Die Stadt Solingen, welche für ihre traditionelle Schneidewarenproduktion internationale Anerkennung genießt, profitierte ebenfalls von den neuen Arbeitskräften aus der Türkei in den sechziger Jahren und ist seither das Zuhause von ca. 12.000 deutsch-türkischstämmigen Menschen.
Um diesen historischen Tag zu ehren, gibt es eine bunte Veranstaltungsreihe mit viel Geschichte, Wissenschaft, Literatur, Kunst und jede Menge Spaß. So ist für jeden etwas dabei. Schaut vorbei und feiert gemeinsam mit uns 60 Jahre Anwerbeabkommen!
Im Programm:
Oberbürgermeister Tim Kurzbach,
Generalkonsulin Ayşegül Gökçen Karaarslan (türkisches Generalkonsulat in Düsseldorf),
Musikgruppe Akustolia,
Fachexperte Dr. Yasar Aydin,
Fotoausstellung: „Drei Solinger Generationen“
(Kommunikationsdesigner
Abdulkadir Çakar) und ein Rückblick
auf die letzten 60 Jahre mit verschiedenen spannenden Zeitzeugen …
Lust auf einen abwechslungsreichen Abend mit Politik, Wissenschaft, Kunst und Kultur?
Anmeldungen für die Teilnahme bis zum 30. Oktober an k.bouzalmat@solingen.de oder unter 0212 290 – 2543
Regelungen für die Veranstaltungsreihe „Vom Gurbet zur Heimat – 60 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei“
=> Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis einer offiziellen Teststelle vorweisen. Der Test darf nicht länger als 6 Stunden zurückliegen.
=> Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
=> Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.
Kinder bis zum Schuleintritt müssen nicht getestet werden, sie sind getesteten Personen rechtlich gleichgestellt.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche
In den Ferien gelten für Schüler auch die üblichen 3G-Regeln, da in dieser Zeit in den Schulen nicht getestet wird. D.h., beim Besuch einer Veranstaltung müssen auch schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Jugendliche ab 16 Jahren einen Nachweis vorzeigen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.